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Schlag kostet Job

Ein Krankenpflegehelfer, der einem psychisch kranken Patienten eine Ohrfeige verpasst, muss eine fristlose Kündigung hinnehmen. Das hat das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht rechtskräftig entschieden (5 Sa 240/00). Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter schon 32 Jahre angestellt sei. Eine derart schwere Verletzung im Vertrauensbereich brauche der Arbeitgeber nicht vorher abzumahnen, teilte das Gericht gestern mit. In dem konkreten Fall hatte der Pflegehelfer einen Patienten geschlagen, weil dieser sich beim Mittagessen auf einen falschen Platz gesetzt und diesen auch nach Aufforderung nicht geräumt hatte.

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