: Schlafe nie mit Deinem Chef!
Düsseldorf (dpa) - Eine Sekretärin, die ihren Chef privat mit Telefonanrufen bombardiert, kann fristlos entlassen werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach dieses am Donnerstag veröffentlichte Urteil im Fall einer Sekretärin, die ihren Chef, mit dem sie früher ein intimes Verhältnis hatte, bis zu 79mal in einer Nacht anrief. Nach dem Urteil lag der für die Kündigung erforderliche „wichtige Grund“ vor, weil sich in den ständigen Anrufen eine „mangelnde Respektierung der Persönlichkeit und Autorität“ des Chefs offenbare (Az.: 15 Sa 785/89). Die Sekretärin berief sich darauf, daß der Mann ihr angeblich die Ehe versprochen hatte. Außerdem litt die Frau nach eigener Darstellung unter der Abtreibung eines gemeinsamen Kindes und den bei einem Autounfall erlittenen Verletzungen. (Mit einer Chefin wär‘ das nicht passiert. die k.) Aber auch mit diesen Argumenten ließe sich der „Telefonterror“ nicht rechtfertigen.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen