: Schiffskoch brachte Fahnder auf die Spur
■ Bislang größter Coup in Kokain-Rauschgiftfahndung gelungen Mutmaßlicher Verbindungsmann des Drogenkartells »Cali« festgenommen
Berlin. Mit stolzgeschwellter Brust traten gestern der Berliner Oberstaatsanwalt Hans Jürgen Fätkinheuer und Kriminaloberrat Georg Samulowski vor die versammelte Presse, um vom größten Coup der deutschen Rauschgiftfahndung zu berichten: die Beschlagnahmung von 52 Kilogramm Kokain und die Festnahme eines mutmaßlichen Berliner Verbindungsmannes zum kolumbianischen Drogenkartell »Cali«. Die Lorbeeren, mit denen sich die Berliner Strafverfolger schmückten, haben sich vor zweieinhalb Wochen Bremerhavener Zollbeamte verdient, indem sie auf einem aus Kolumbien eingelaufenen Frachter 38 Kilogramm Kokain beschlagnahmten. Ein redseliger Schiffskoch aus Rostock, dem die Speed-Droge zugeordnet wurde, führte die Fahnder auf die Spur nach Berlin. Hier wurden kurze Zeit später weitere 14 Kilo Kokain beschlagnahmt. Außerdem wurden der mutmaßliche Verbindungsmann des kolumbianischen Drogenkartells Cali, Kurt K., und ein »Bunkerhalter« festgenommen.
Hinter dem 30jährigen Deutsch- Peruaner Kurt K. war die Kripo angeblich schon seit Januar her. Trotz umfangreicher Observationen sei es aber nicht gelungen, K. auf frischer Tat zu ertappen, hieß es. K., der mit zwei Lastwagen eine kleine Spedition betreibt, hatte offensichtlich Wind davon bekommen, daß er beobachtet wurde, und hängte die Fahnder immer wieder ab. Er sei »perfekt getarnt« gewesen und habe »außerordentlich professionell gearbeitet«, räumte der Rauschgiftfahnder Samulowski gestern ein. Aufmerksam geworden sei man auf K. durch »Hinweise«, deutete Samulowski an. »In diesem Zusammenhang ist die Ermordung eines Kolumbianers zu sehen«, der in Kolumbien als europäischer Verbindungsmann operiert habe »und wegen Unregelmäßigkeiten bei seinen Abrechnungsmodalitäten« mit dem Kartell Schwierigkeiten bekommen habe. Der Mann sei gefoltert und hingerichtet worden, was die Brutalität der weltweit agierenden kolumbianischen Drogenschmugglerbande dokumentiere.
Der Haftbefehl gegen Kurt K. stützt sich im wesentlichen auf die Aussage des Rostocker Schiffskochs Ulf L. Der § 31 Betäubungsmittelgesetz gewährt Strafrabatt, der bis zur Straffreiheit führen kann, wenn Beschuldigte ihre Mittäter preisgeben. Diese Kronzeugenregelung ist sehr umstritten, weil sie zu Falschaussagen reizt und große Dealer bevorteilt, die mehr Leute verraten können als die unwissenden Kleindealer. Der Schiffskoch Ulf L. soll behauptet haben, daß 30 der 38 Kilo Kokain, die in Bremerhaven beschlagnahmt wurden, für K. bestimmt waren. Außerdem, so Ulf L., habe er bereits im Dezember 10 Kilogramm Kokain an K. geliefert. Dieser Stoff wurde jedoch nie gefunden.
Den Berliner Fahndern gelang es allerdings, einen Bunker in Charlottenburg auszuheben, in dem eine Reisetasche mit 14 Kilogramm Kokain sichergestellt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde der mutmaßliche »Bunkerhalter«, ein Mexikaner, festgenommen. Im Gegensatz zu Kurt K. wird der Mann von den Fahndern jedoch für »ein eher unbeteiligtes Opfer« gehalten. plu
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