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Scherf: „Konkurs nächste Woche“

■ Bisher kein Bonner o.k. zu Beschäftigungsgesellschaft / IGM akzeptiert 30-Stunden-Modell

„Der Anschlußkonkurs kommt in der nächsten Woche“, meinte Bürgermeister Henning Scherf gestern vor der internen Runde des Wirtschaftsrates der CDU. So deutlich hat das bisher kein Vertreter der Landesregierung gesagt.

Der Bremer Arbeitssenator Uwe Beckmeyer („Es ist nicht ausgeschlossen, daß es zu einem Anschlußkonkurs kommt“) konnte derweil das Konzept „Beschäftigungsgesellschaft“ nur als Bremer Vorschlag vorstellen – die Zustimmung aus Bonn steht trotz tagelanger Verhandlungen und Gespräche immer noch aus. „Die Gespräche über dieses Modell sollen in den nächsten Tagen abgeschlossen werden“, orakelte Beckmeyer.

Viel Zeit ist auch nicht mehr: Wenn am 30. April das Konkursausfallgeld ausläuft und das „Bremer Modell“ nicht akzeptiert ist, dann ist es gescheitert. Denn nur aus einem bestehenden Arbeitsvertrag kann ein Arbeitnehmer in eine Beschäftigungsgesellschaft übergehen. Wenn Vulkan-Arbeiter sich mit Konkurs-Anmeldung arbeitslos melden müssen, gibt es keinen Weg zurück in eine Beschäftigung sgesellschaft mehr.

Das Bremer Modell für den Vulkan sieht vor, daß praktisch alle 4.360 Betroffenen auf den drei Werften, ausgenommen nur 100 Know-how-Träger, zu ihren alten Tarifen in die Beschäftigungsgesellschaft übergehen. Durchschnittlich 3.000 könnten in den kommenden Monaten an die Werft-Betriebe ausgeliehen werden, wenn die bisherigen Aufträge alle abgearbeitet werden können, erklärte Beckmeyer. Da die Gewerkschaft mit einer Reduzierung auf 30 Stunden Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich einverstanden ist, sind es 500 mehr als es sonst wären. Das Land Bremen müßte die Sozialkosten für ca. 1.300 Kurzarbeiter zahlen, „maximal 10 Millionen“ in den 12 Monaten solle es kosten, meinte Beckmeyer.

Ob es zu diesem Modell kommt, hängt aber von zwei Bedingungen ab. Erstens müßte die Bundesanstalt für Arbeit mit Bonner Rückendeckung zustimmen, daß die Beschäftigungsgesellschaft ihre Mitarbeiter an eine Firma ausleihen kann, von der sie sie übernommen hat. Dies nämlich entspricht nicht dem Sinn und Buchstaben des „Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes“. Ein „Unikat“ muß für Bremen entstehen, räumt Beckmeyer ein, auf das Modell dürften sich andere nicht berufen können.

Zweite Voraussetzung: 3.000 Schiffbauer haben nur Arbeit, wenn die Aufträge finanziert werden und trotz Konkurs-Bedingungen rentabel abgewickelt werden können. Dies ist für die Reparatur-Aufträge der Lloyd-Werft vorstellbar (Scherf: „Betteray ist ein Schatz“), aber für die Fertigstellung der Costa II ist nichts dergleichen unterschrieben und auch für die Anschlußaufträge der Vegesacker Werft liegen keine Finanzierungszusagen von Banken vor. Vor der CDU-Runde machte Scherf keine Hoffnungen für zwei Drittel der Belegschaft: Nur mit „scharf reduzierter Belegschaft“ könne es eine Perspektive geben.

Wenn es zutrifft, daß Verträge deutlich unter Selbstkosten abgeschlossen wurden, um die Kapazitäten auszulasten, dann dürfte es da noch erhebliche Millionen-Löcher geben, die bisher nicht gestopft werden konnten. Ob die zugrundegelegten Aufträge finanziert werden, habe man in den Vorgesprächen zu dem Modell der Beschäftigungsgesellschaft nicht weiter geprüft, räumte Beckmeyer ein. Dies sei einfach mal vorausgesetzt worden. K.W.

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