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„Scheinargumente aus alten Zeiten“

■ „Aktion Volksbegehren gegen Atomanlagen“ in NRW hat beim Verfassungsgericht Münster Beschwerde gegen Ablehnungsbescheid des Landes eingelegt / Grüne: „Einwände auf der ganzen Linie zusammengebrochen“

Düsseldorf (ap) - Das „Nein“ der nordrhein–westfälischen Regierung zum geplanten Volksbegehren gegen die Nuklearbetriebe an Rhein und Ruhr wird jetzt das Verfassungsgericht des Landes in Münster beschäftigen. Wie die „Aktion Volksbegehren NRW gegen Atomanlagen“ am Freitag in Düsseldorf mitteilte, hat sie in Münster Beschwerde gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Kabinetts eingelegt. Die Bürgerinitiative wollte mit einem Volksbegehren die Verstaatlichung des Kernkraftwerks Würgassen, der Urananreicherungsanlage Gronau und des Hochtemperaturreaktors in Hamm erreichen, um so ihre Stil legung zu ermöglichen. Die Landesregierung hatte die Zulassung des von mehr als 100.000 Bürgern an Rhein und Ruhr unterstützten Volksbegehrens jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. In ihrer Ablehnung hatte die Landesregierung das Volksbegehren als unzulässiges „Umgehungsgesetz“ bezeichnet, weil dessen eigentliches Ziel nicht die Verstaatlichung, sondern die Stillegung der Atomanlagen sei. Der Sozialisierungsartikel 15 des Grundgesetzes, auf den sich das Volksbegehren berief, setze jedoch eine Weiterführung der Anlagen voraus. Zudem greife der Gesetzentwurf unzulässigerweise in die Finanzhoheit des Parlaments ein. Als einen „überzeugenden Beleg dafür, daß die Regierung Rau das Volksbegehren gegen Atomanlagen in NRW aus politischen und nicht aus juristischen Gründen abgelehnt hat“. werten die nordrheinwestfälischen Grünen die Aktion. Die Einwände der Landesregierung seien „auf der ganzen Linie zusammengebrochen“. „Ärgerlich“ sei vor allem, daß die Landesregierung „ganz im Stile einer erzkonservativen Wirtschaftspartei“ den Sozialisierungsartikel auf Weiterführung der in Gemeineigentum überführten Betriebe eingeschränkt wissen wollte. „Während die SPD laut Wahlprogramm dem Umweltschutz Verfassungsrang einräumen will, verweigert die Rau–Regierung in NRW die mögliche Stilllegung der Atomanlagen und damit den einzig wirklichen Schutz von Mensch und Umwelt mit verfassungsrechlichen Scheinargumenten aus vergangenen Zeiten“. Beim Verfassungsgerichtshof in Münster drängen die Grünen auf eine rasche Entscheidung. In der Gemeinschaft haben sich insgesamt 37 Organisationen, darunter die Grünen, die nordrhein–westfälischen Jusos sowie Jugendgruppen aus Gewerkschaften und Kirchen zusammengeschlossen.

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