Schavan möchte Bildungsreform kippen: Bund will mehr mit Unis kooperieren
Das Bildungsministerium legt einen Entwurf zur Lockerung des „Kooperationsverbots“ vor. Doch der Plan fördert nur Universitäten – Schulen bleiben außen vor.
Bild: dapd
BERLIN taz | Es sind nur zwei Worte, doch sie werden sämtliche Ministerien, Bundestag und Bundesrat in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigen. Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat einen Gesetzentwurf zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern verschickt.
Dem Entwurf zufolge, der der taz vorliegt, soll der Artikel 91b des Grundgesetzes im ersten Absatz durch die Passage „Einrichtungen und“ ergänzt werden. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will sich damit dauerhaft an Exzellenzuniversitäten beteiligen. Der Schulbereich bleibt allerdings von der Grundgesetzänderung unberührt.
Im Zuge der Föderalismusreform hatten sich Bund und Länder 2006 darauf geeinigt, dass der Bund sich finanziell nicht permanent in Schul- und Hochschulpolitik einmischt, Bereiche, die unter Länderhoheit stehen.
Förderung von exzellenten Einrichtungen
Laut Grundgesetz können Bund und Länder lediglich außeruniversitär zu Forschungszwecken dauerhaft kooperieren. Innerhalb von Hochschulen ist ihre Zusammenarbeit auf – zeitlich begrenzte – „Vorhaben“ beschränkt. Mit dem vorangestellten „Einrichtungen“ soll es dem Bund nun möglich sein, eine „langfristige Förderung von exzellenten Einrichtungen zu ermöglichen“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt.
Bei einer Bundestagsanhörung im März hatten sich allerdings die Bildungspolitiker parteiübergreifend und ebenso fast alle eingeladenen Experten für eine verbesserte Zusammenarbeit auch an Schulen ausgesprochen. Der Hochschulexperte der Grünen, Kai Gehring, kritisierte denn auch den Gesetzentwurf: „Schavan gaukelt ein Kippen des Kooperationsverbots nur vor, da ihr Vorstoß den Schul- und Bildungsbereich ausklammert.“
Kritik von der Opposition
Auch der SPD-Bildungsexperte Swen Schulz hält den Entwurf für unzureichend. „Wir werden keiner Grundgesetzänderung zustimmen, die nur Verbesserungen für ein paar Bundesuniversitäten vorsieht, aber keine einzige Ganztagsschule berücksichtigt“, sagte Schulz der taz.
Der Entwurf wird am 30. Mai im Kabinett beraten und anschließend von Bundestag und Bundesrat debattiert. Hier ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die Regierung ist also auch auf Stimmen der Opposition angewiesen.
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