: Schatten überm Staatsanwalt
MERKLE-PROZESS
Weiter Schatten über Lothar Späth und der Staatsanwaltschaft im Stuttgarter Parteispendenprozeß gegen Ex-Bosch-Boß Hans Merkle: Schon 1970 war dem Stuttgarter CDU-Präsidium die „steuerunschädliche“ 25-Prozent-Klausel bei Parteispenden bekannt. Das geht aus Sitzungsprotokollen hervor, die gestern verlesen wurden. Auch der als Spendenwaschanlage dienende „Wirtschaft-Verband“ wurde in einem Schriftstück 1971 als „Transfergesellschaft“ bezeichnet. Auf schwere Vorwürfe der Merkle-Verteidiger, die Staatsanwaltschaft habe ihr die brisanten Unterlagen vorenthalten, die diese 1984 bei der CDU beschlagnahmte, erklärte Ankläger Schmid, er übernehme die Veranwortung, wenn es zu „objektiven Fehlern“ bei den Ermittlungen gekommen sei.SEITE 6
EISERNER SCHMETTERLING
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