piwik no script img

Schärferes Umweltstrafrecht in NRW

Düsseldorf (ap) - Nordrhein– Westfalen will eine Verschärfung des Umweltstrafrechts in der BRD durchsetzen. Justizminister Krumsiek kündigte am Montag in Düsseldorf an, das Bundesland werde im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Umwelthaftungsrechts sowie des Umweltstraf– und Umweltordnungswidrigkeitenrechts einbringen. „Nordrhein–Westfalen ist damit das erste Land, das einen in sich geschlossenen Gestzentwurf vorlegt“, hob der Minister hervor. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll in Zukunft bei Kraftwerken, Hochöfen, Chemiebetrieben, Raffinerien und anderen Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gelten. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine teilweise Umkehr der Beweislast vor. Werden beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage Stoffe freigesetzt, die nach Art, Konzentration und Einwirkungsdauer geeignet sind, den entstandenen Schaden herbeizuführen, so wird vermutet, daß sie ihn verursacht haben. Das Gegenteil müßte vom Betreiber der Anlage bewiesen werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen