: Schärfere Strafe für Aktivistin
Ein Jahr Haft auf Bewährung für Flüchtlingshelferin in Frankreich
Eine italienische Flüchtlingsaktivistin ist in einem Berufungsverfahren von einem französischen Gericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung und fünf Jahren Aufenthaltsverbot in einem Departement im Südosten Frankreichs verurteilt worden. Wie ihr Anwalt mitteilte, hatte ein Gericht sie zunächst nur zu einer einfachen Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Die Justiz warf der 31-jährigen Francesca P. unter anderem vor, im Juni 2016 eine Gruppe von acht Eritreern von einem Parkplatz im italienischen Ventimiglia abgeholt zu haben, um sie in einem Wagen mit der Aufschrift des Roten Kreuzes über die Grenze nach Frankreich zu fahren. Im Südosten Frankreichs war die Italienerin von einer italienisch-französischen Patrouille abgefangen worden.
P. hatte Berufung eingelegt, ihre Verteidigung wollte nachweisen, dass sie nicht aus eigenem Interesse gehandelt habe. Erst kürzlich hatte das französische Verfassungsgericht entschieden, dass es nicht geahndet werden dürfe, Migranten innerhalb Frankreichs aus humanitären Gründen ohne Gegenleistung zu unterstützen. Es machte aber zugleich deutlich, dass Hilfe bei der illegalen Einreise in jedem Fall strafbar bleiben soll. (afp, dpa)
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen