: Schadensersatz wg. Drogenstrich
Wegen der Diskussion um die Verlegung des Drogenstrichs droht die im Hohentorshafen angesiedelte Firma Henry Lamotte dem Senat schon mal vorsichtshalber mit einer Schadensersatzklage. Die Verlegung sei rechtlich nicht haltbar, teilt die anwaltliche Vertretung der Firma mit, weil sie in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingreife. Durch den Drogenstrich entstehe ein Gefährdungspotential, „welches von den den Betroffenen keinesfalls hinzunehmen ist", heißt es in dem Brief. taz
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