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Schadensersatz für Silikon-Implantate

Berlin (dpa) – Auch Frauen in Deutschland, die Gesundheitsschäden durch Silikon-Brustimplantate amerikanischer Hersteller bekommen haben, können auf Abfindungen aus den USA hoffen. Das Bundesgesundheitsamt (BGA) in Berlin empfiehlt, möglichst schnell Informationen einzuholen und Ansprüche anzumelden, da eine erste Frist am 17. Juni ablaufe. Die Rechte müssen den Angaben zufolge dem Bezirksgericht in Birmingham/Alabama angezeigt werden. Nach Schätzung des BGA stammt „etwas mehr als die Hälfte“ der 100.000 bisher in Deutschland verwendeten Silikon- Brustimplantate aus den USA. Die US-Hersteller von Brustimplantaten und einige Vertriebsfirmen hatten kürzlich einer Entschädigungsvereinbarung zugestimmt. Dafür stehen insgesamt 4,25 Milliarden Dollar zur Verfügung. Die Entschädigungssumme für ausländische Frauen ist auf 128 Millionen US-Dollar begrenzt. Die Regelung betrifft Frauen, die ein oder mehrere Implantate vor dem 1. Juni 1993 erhalten haben. Frauen, die bereits Schäden wie etwa systemische Sklerose erlitten haben, müssen ihre Ansprüche bis zum 16. September einreichen. Gesunde Frauen, bei denen Symptome aber noch auftreten könnten, sollen sich bis zum 1. Dezember an das Gericht wenden.

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