piwik no script img

Schadensersatz für Berufsverbot-Opfer

Für ihre zeitweilige Entlassung aus dem Schuldienst aufgrund des Radikalenerlasses erhält die Lehrerin Dorothea Vogt aus Jever vom Land Niedersachsen jetzt Schadensersatz. Darüber hinaus müssen alle entgangenen Bezüge nachgezahlt werden. Das teilten die Anwälte der Studienrätin am Samstag nach einer Verhandlung in Straßburg mit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im September 1995 entschieden, daß das Land Niedersachsen mit der Entlassung von Dorothea Vogt gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen hatte. Die der DKP angehörende Lehrerin war 1987 aus dem Schuldienst entlassen und 1991 nach Aufhebung des Radikalenerlasses wieder eingestellt worden. dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen