: „Sauklaue“ oder Unterschrift?
■ Unterschriften, die für einen neuen Ausweis gelistet werden müssen, erkennen die Meldebehörden häufig nicht an / Kaum jemand beschwert sich über die Verfälschung
Die Polizei nimmt die Sache genau: Im Gegensatz zu Banken oder Vertragspartnern, die auch unleserliche Signierungen kommentarlos akzeptieren, weigert sich das Landeseinwohneramt des öfteren, das individuelle „Gekrakel“ zu akzeptieren. Unterschriftenproben, die für einen neuen Ausweis geleistet werden müssen, häufig abgelehnt Begründung: der Name sei zu unleserlich.
„Ich mußte auf der Meldestelle so lange unterschreiben, bis die Schrift genehm war“, erklärte eine Betroffene gegenüber der taz. Um größeren Ärger zu vermeiden habe sie zum Schluß extrem ordentlich unterzeichnet. „Entstanden ist dann etwas anderes, als meine normale Unterschrift“, so die Ausweisbeantragerin. Folge ist jetzt, daß sie häufig Schwierigkeiten bekommt, wenn ihre Unterschrift mit der auf dem neuen Ausweis verglichen wird - etwa beim Scheckeinlösen im Ausland.
Nur wenige beschreiten den Rechtsweg, um ihre jahrelang anerkannte Unterschrift beibehalten zu dürfen. Ein Sprecher der Personalausweisstelle beim Landeseinwohneramt erklärte auf taz-Anfrage, daß es Rechtsstreitereien dieser Art nur sehr selten gäbe. „Im Moment sind nur fünf Fälle gerichtsanhängig“, so der Sachbearbeiter Schulze, bei dem die Unterschriftenprobleme auf dem Schreibtisch landen. Nur etwa einmal pro Monat käme es vor, daß ein Antragsteller auf seiner Unterschrift beharre. „Im allgemeinen sehen wir das nicht allzu eng und entscheiden zugunsten des Unterschreibers“, so Schulze. Schwierigkeiten gäbe es nur, wenn der Name selbst verändert würde. „Da versuchen Leute auch schon mal Herzchen oder SS-Runen in ihrer Unterschrift unterzubringen.“ Das werde dann natürlich nicht akzeptiert.
Ermessensgrundlage der Meldebehörden ist die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Danach muß sich eine Unterschrift als Schriftzug und Unterschrift eines Namens, inklusive Erkennbarkeit einzelner Buchstaben, darstellen. „Wenn die ersten Buchstaben leserlich sind, gibt's im allgemeinen keine Probleme“, erklärte die Referatsleiterin im Melde- und Paßwesen, Cornelia Wiegang zu dem Unterschriftendilemma. „Bei 300 MitarbeiterInnen gibt's natürlich immer mal welche, die nicht in der Lage sind, zu entscheiden, was leserlich ist und was nicht“, räumte sie jedoch ein.
Eine Erklärung ganz anderer Art hatte dagegen das Meldeamt in der Neuköllner Rollbergstraße parat: „Wir haben nun mal die deutsche Sprache, und da sollte man sie auch gebrauchen!“ hieß es dort gegenüber der taz. Probleme gäbe es zumeist nur mit „Leuten, die so irrsinnig groß schreiben“, daß die Unterschrift nicht mehr in das vorgesehene schmale Feld des neuen Plastikkartenausweises passe. Kurt Jotter vom Büro für „Ungewöhnliche Maßnahmen“, der ebenfalls Opfer der administrativen Kleinkrämerei geworden war, vermutete hingegen, „daß die Unterschrift wohl extra fälschbar für den fälschungssicheren Ausweis sein muß“. Er hatte, nachdem er sich weigerte seine Unterschrift zu verändern, per Rechtsanwalt mit der Meldebehörde in Verbindung gesetzt - erfolgreich: Jotter durfte seine stromlinienförmige Schreibe schließlich doch noch unter den neuen Ausweis setzen. Einen Reisepaß, den Jotter jedoch auf die Schnelle zum Verreisen brauchte, bekam er nur, als er seine Unterschrift in der Manier eines Erstkläßlers ablieferte.
cb
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