piwik no script img

■ Am RandeSanktionen gegen Kind unrechtmäßig

Straßburg (AFP) – Griechenland hat mit Sanktionen gegen ein Mädchen, das den Zeugen Jehovas angehört, gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwoch in einem Urteil feststellte. Die damals Zwölfjährige war einen Tag lang von der Schule verwiesen worden, weil sie sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, an einer Kundgebung teilzunehmen, mit der an den Beginn des griechisch- italienischen Kriegs von 1940 gedacht wurde. Sie bekam keine Möglichkeit, die Aufhebung der Sanktion zu beantragen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen