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Sagenumwobener Genuß

■ betr.: „Sparopfer BVG“, taz vom 26.3. 96

Wer heute arbeitslos wird und in den sagenumwobenen Genuß von Arbeitslosengeld kommt, hat eh keinen Anspruch auf einen verbilligten Fahrschein oder ein Arbeitslosenticket. Nur wer Abeitslosenhilfe bekommt, bekommt auch das Billigticket – laut Auskunft eines BVG-Infoladens (Turmstraße). Wie schwierig sich auch das gestalten kann, wissen nur Langzeitarbeitslose. Das bin ich noch nicht. Ulrike Speyerer

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