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Sängerin verurteiltBewährungsstrafe für Nadja Benaissa

Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.

Kein Gefängnis: Nadja Benaissa. Bild: dpa

DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus, so dass sie nicht ins Gefängnis muss.

Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt.

Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."

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7 Kommentare

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  • KH
    Karin Haertel

    Ein Pop(p)sternchen geht fuer dieses Vergehen straffrei aus und der Infizierte hat Lebenslang oder eher -kurz und seine Zukunft sowie sein gesellschaftliches Ansehen verloren. Lieschen Mueller waere dafuer in den Knast gewandert und ihre verkorkste Kindhreit haette sie nicht gerettet, wie auch bei bisherigen Prozessen dieser Art. Ihre Reue ist angesichts des unverschaemten Grinsens in die Kameras unlglaubwuerdi.g. Prozesskosten wird sie keine bezahlen, denn vorsichtshsalber hat sie Insolvenz angemeldet und wird damit nicht nur mit den Prozesskosten, sondern mit ihrem ganzen Leben und vor allem den Krankenkosten dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche liegen. Mit diesem ruecksichtsolsen Verhalten darf man sch dann auch noch Mutter nennen und Kinder betrreuen. Etwas Gutes hat die Sache allerdings: Ihr Gesicht ist nun deutschlandweit bekannt und jeder eventuelle Lover ist gewarnt und wird die Finger davon lassen, wenn ihm sein Leben lieb ist. Ein solches charakterloses Leben ist daran Schuld, dass dieser Personenkreis gemieden wird.

  • V
    Viktoria

    @Jottka und Gunter: und ihr meint, so eine Haltung bringt uns in Deutschland i.S. der Pävention, Aufklärung und Ent-Stigmatisierung weiter???

     

    Hat sie bewusst gelogen? Hat einer der Partner nachgefragt? wer heutzutage ungeschützt rumpoppt, spielt nunmal mit dem Feuer.

     

    So ein Urteil impliziert, dass es besser ist, sich nicht zu testen und das ist ja wohl total verkehrt! Wie kann man nur so engstirnig und dumm sein, und so eine Hetze fördern. was kommt als Nächstes: "HIV+-Klatschen" und denunzieren, wie damals mit den Schwulen?

     

    Ich wünsche ihr von Herzen das Beste und dem Typen gehört mal die F* poliert. Der hat's nicht geschafft, sich ein Verhüterli über zu ziehen. Und wenn er es erst so spät gemerkt hat (sich also nicht testen liess, trotz ungeschütztem Verkehr), dann zeugt das nur von seiner eigenen Dummheit und Unverantwortlichkeit!

  • B
    birghe

    Warum wurde während des ganzen Prozesses und auch nicht von den Medien die Frage nach der Selbstverständlichkeit des Selbstschutzes von Männern durch Kondome gestellt? Hier trägt jeder Mann doch seine eigene Verantwortung, aber das scheint in den männlichen Richterköpfen überhaupt kein Thema zu sein.

  • TL
    Thomas Langnickel-Stiegler

    Mich würde interessieren, ob in der Urteilsbegründung wenigstens an irgendeiner Stelle von Mitschuld im Sinne einer geteilten Verantwortung die Rede ist.

     

    Ganz zu schweigen von einer Eigenverantwortung, mit der jeder für sich individuell entscheiden muss, welche Vorkehrungen er für sich beim Geschlechtsakt für angemessen hält. Am besten unter der Annahme, dass das Gegenüber mit den einschlägigen STDs infiziert sein könnte.

     

    In diesem Sinne halte ich dieses Urteil für strafrechtlich fragwürdig (sofern kein schwerer Vorsatz nachweisbar), ethisch unverantwortlich und darüberhinaus für kontraproduktiv im Sinne der Prävention.

     

    Credo könnte lauten: "Lass dich nicht testen, dann kann dir niemand was."

  • H
    Holzer

    Ich hoffe man läßt Nadja jetzt endlich in Ruhe!Ekelhaft sämtliche Details ihrer Sexlebens in der Öffentlichkeit auszudiskutieren!Ich reich jetzt ne Petition ein die es Journalisten bei Strafe verbietet über das Privatleben,auch öffentlicher Personen,zu berichten!Hat den kleinen ,aber nicht unerheblichen, Nebeneffekt das ich von den Hiltons,Katzenbergers dieser Welt verschont bleibe!

  • G
    Gunter

    Ein viel zu lasches Urteil, wenn man bedenkt, das der Mann nun ein Leben lang infiziert ist und hoffentlich noch lange gesund bleibt. Aber mit der Angst und der Krankheit, wird er immer konfrontiert sein. Diese Frau ist unverantwortlich und bleibt in Freiheit, eine Schande.

  • J
    Jottka

    Ein absolut unverständlich mildes Urteil in meinen Augen!

     

    Auch unter Berücksichtigung, dass sie zur Tatzeit wohl minderjährig war oder noch Jugendstrafrecht angewendet werden konnte, ist man sich der Tatfolgen auch in diesem Alter schon absolut bewusst.

    Da ist für mich auch das Kind kein Argument: Wenn die alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes eine Popkarriere beginnt und HIV noch verbreitet und jahrelang nicht mal den Kontakt zu den Geschädigten sucht bzw. deren Fragen beantwortet, dann kann es vermutlich sogar nur förderlich für das Kind sein wenn es woanders aufwächst.