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Sabbatjahr

Hamburgs Beamte haben ab Januar 1997 Anspruch auf das sogenannte Sabbatjahr, beschloß der Senat gestern. Das Sabbatjahr ist Teilzeitbeschäftigung mit einer besonderen Aufteilung der Arbeitszeit: Bei gekürzten Bezügen arbeitet der Teilzeitbeschäftigte zunächst voll. Die Zeitguthaben werden über mindestens zwei Jahre summiert und in einem Jahr der Freizeit bei fortlaufend reduzierter Bezahlung „abgebummelt“.

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