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■ Saar-SumpfLafontaines Wort

Saarbrücken (AFP) – Der saarländische Ministerpräsident Lafontaine verteidigte am Dienstag vor Journalisten in Saarbrücken seine Entscheidung, den vorbestraften Totila Schott auch als Leibwächter beschäftigt zu haben. Vor Schotts Einstellung sei ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt worden, das keine Eintragungen enthalten habe. Gegen seine Einstellung beim Jugendamt der Stadt Saarbrücken 1983 sowie seine Übernahme in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei Anfang 1988 und die spätere Versetzung in die Abteilung Organisation der Staatskanzlei hätten daher keine Bedenken bestanden. Das Dienstverhältnis sei am 14. Dezember 1992 einvernehmlich zum 2. April 1993 aufgelöst worden.

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