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Saar-Haushalt rechtswidrig?

Saarbrücken (dpa) — Der Landesrechnungshof des Saarlandes hält wegen der hohen Verschuldung des kleinsten deutschen Flächenstaates den Haushalt für verfassungswidrig. Die Etatprüfung von 1988 bis 1990 ergebe, daß an der Saar die Kreditaufnahme die Investitionsausgaben nach wie vor deutlich übersteige, was mit der Landesverfassung nicht in Einklang stehe, sagte der Präsident des Rechnungshofes, Roman Schmit, am Donnerstag. Schmit forderte Landtag und SPD-Regierung auf, die Verfassungsmäßigkeit der Etats vom Saar-Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Ein derartiger Schritt des Ende 1989 mit rund 10,8 Milliarden DM verschuldeten Saarlandes (Ende 1991: voraussichtlich rund 13 Milliarden) sei schon deshalb zu empfehlen, weil er die rasche Finanzhilfe von Bund und Ländern erzwingen könne.