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■ STASIKeine Kündigung für Charité-Arzt

Mitte. Die fristlose Kündigung des leitenden Charité-Arztes Prof. Erich Friis durch die Senatswissenschaftsverwaltung ist aus formalen Gründen unwirksam. Das habe das Arbeitsgericht nach mündlicher Verhandlung entschieden, teilte gestern Rechtsanwalt Frank Lansnicker mit. Das Gericht vertrat am Mittwoch die Meinung, daß ein Hochschullehrer nicht »gekündigt«, sondern nur durch ein förmliches Abberufungsverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt werden kann. Den Kündigungsgrund, die angebliche Stasi-Mitarbeit von Friis, untersuchte das Gericht nicht.

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