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■ STASI-AKTENKeine Beschlagnahme bei der Gauck-Behörde

Berlin (dpa) — Die Berliner Justiz darf nach einer Entscheidung des Kammergerichts keine Akten bei der Gauck-Behörde beschlagnahmen. Es sei weder mißbräuchlich noch willkürlich, wenn die Gauck-Behörde die Herausgabe von Unterlagen an Berliner Staatsanwälte verweigere, hieß es in dem Beschluß. Ein Rückgriff auf die Originalakten in einem Strafprozeß sei „nur in seltenen Ausnahmefällen“ notwendig. (Az: 1 OJs 60/91).