■ STAMMHEIM/PROZESS: Keine Zeugen
Stuttgart (dpa) — Im Prozeß gegen die RAF-Terroristen Klar und Boock hat das Oberlandesgericht Stuttgart gestern die Beweisaufnahme eröffnet. Der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Schmid, stellte fest, daß keiner der fünf geladenen Zeugen erschienen war. Sie sollten zum Überfall auf die Schweizerische Volksbank in Zürich im November 1979 gehört werden, bei dem die RAF etwa 548.000 Schweizer Franken erbeutet hatte.
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