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SS-Mann Barth ohne Kriegsrente

POTSDAM taz ■ Heinz Barth, ein in der DDR zu lebenslanger Haft verurteilter NS-Kriegsverbrecher, bekommt seit 1998 zu Recht keine Rente als Kriegsbeschädigter mehr. Bis dahin erhaltene Leistungen muss er nicht zurückzahlen. Das entschied gestern das Landesozialgericht in Potsdam. Der ehemalige SS-Mann Barth gilt als einer der Hauptbeteiligten des Massakers von Oradour, bei dem 1944 alle 642 Einwohner ermordet wurden. Barth lebte lange unerkannt im brandenburgischen Gransee, erst 1981 wurde er angeklagt. Nach der Wende beantragte er Kriegsversehrtenrente – aus der Haft heraus. Zuletzt erhielt er 800 Mark monatlich. Laut Gericht war das korrekt, weil damals noch die alte Rechtsprechung galt. 1998 wurde eine „Unwürdigkeitsklausel“ für Ex-Nazis eingeführt. Barth, 1997 aus der Haft entlassen, fehlte bei dem Prozess wegen Krankheit. MT

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