piwik no script img

SS-Malloth in München

■ Nazi-Kriegsverbrecher gestern aus Italien abgeschoben / Staatsanwaltschaft: „Kein dringender Tatverdacht“ / Er soll nur zur Vernehmung vorgeladen werden

Berlin (taz) - Der in der CSSR 1948 als NS-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth ist am Mittwoch nachmittag aus Verona nach München in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Der 76jährige gehörte zur SS -Wachmannschaft der sogenannten „kleinen Festung“, der Vernichtungsstätte des tschechischen Widerstands im Konzentrationslager Theresienstadt. Ein ehemaliger Häftling von Theresienstadt hat über Malloth ausgesagt, er habe „aus reiner Lust gemordet“. Aufgestöbert wurde er am vergangenen Wochenende im Hause seiner Frau im italienischen Meran, wo die Polizei ihn in „überwachter Freiheit“ dann bis zur Entscheidung über die der Abschiebung festhielt.

Die vergangenen fünfzehn Jahre soll er sich bei seiner Familie versteckt gehalten haben. Der im Lagerjargon des KZ -Theresienstadt „schöne Toni“ genannte SS-Mann ist nach Angaben der Bozener Staatspolizei bereits seit 1965 in Italien „unerwünschte Person“ und wurde zweimal, 1965 und 1972, ausgewiesen. 1970 ermittelte die Zentralstelle für NS -Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Malloth, stellte das Verfahren „wegen Abwesenheit“ ein.

Auch nachdem der Mann jetzt in Meran bei seiner Familie gefaßt wurde, sah die Dortmunder Staatsanwaltschaft keinen Grund, einen Auslieferungsantrag zu stellen. Der mit den Ermittlungen befaßte Oberstaatsanwalt Klaus Schacht teilte auf Anfrage mit, daß auch nach seiner Abschiebung in die Bundesrepublik kein Haftbefehl gegen Malloth gestellt werde. Der Staatsanwalt hat jedoch die Münchner Grenzpolizei beauftragt, den 76jährigen bei seiner Ankunft danach zu befragen, „wo er Wohnsitz nehmen wolle“. Von seinem Wohnort aus soll er dann zur Vernehmung vorgeladen werden. Die Frage eines Haftbefehls stehe deshalb „nicht im Raum“, weil kein dringender Tatverdacht bestehe und damit auch kein Grund für einen Haftbefehl. Auf die Frage, ob denn die Prozeß-Akten aus der Tschechoslowakei überhaupt bei ihm vorlägen, antwortete der ermittelnde Staatsanwalt, er gehe davon aus, habe aber in der „kurzen Zeit“ das umfängliche Konvolut noch nicht studieren können. Der einstige SS-Angehörige war in der Tschechoslowakei wegen Mord und Folter in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Ein Auslieferungsersuchen haben die italienischen Behörden abgelehnt.

mtm

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen