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SPD will bei Asyl auf „Länderlisten“ verzichten

■ Schritt für Schritt zum Kompromiß

Bonn (dpa) – Bei der SPD verstärken sich die Aussichten auf eine Einigung im Streit um die Änderung des Asylrechts. Mit Fraktionschef Hans-Ulrich Klose rückte gestern auch einer der Autoren der „Petersberger Empfehlungen“ der Parteiführung von der Forderung ab, Bewerber aus bestimmten „Nichtverfolgerstaaten“ grundsätzlich vom Asylverfahren auszuschließen. „Das muß korrigiert werden“, sagte Klose und verwies darauf, daß solche „Länderlisten“ nach mehreren juristischen Gutachten unvereinbar mit der Genfer Flüchtlingskonvention seien.

Die Listen gehören auch zu den Hauptkritikpunkten an den „Petersberger Empfehlungen“.

Nach den Worten Kloses könnte der Beschluß des Hamburger SPD-Landesparteitages zur Änderung des Asylrechts Grundlage für einen Kompromiß sein. Er sei „sehr akzeptabel“. Darin wird – ebenso wie in einem Vorstandsantrag des einfluß- und mitgliederreichen SPD-Bezirks westliches Westfalen – am individuellen Asylgrundrecht und an der Rechtswegegarantie des Grundgesetzartikels 19 festgehalten. Der Asylartikel 16 soll aber durch einen Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention ergänzt werden. Asylbewerber aus europäischen Vertragsstaaten sollen dorthin zurückgeschickt und Kriegsflüchtlinge mit Hilfe eines Sonderstatus aus dem Asylverfahren herausgehalten werden. Länderlisten sollen lediglich „Anhaltspunkte für ein beschleunigtes Verwaltungsverfahren“ geben.

Diese Positionen gelten als akzeptabel sowohl für Anhänger der von Parteichef Björn Engholm betriebenen Wende in der Asylpolitik als auch für deren Kritiker um den niedersächsischen Regierungschef Gerhard Schröder. Unklar ist aber noch, ob sie für erfolgreiche Verhandlungen mit den Koalitionsparteien über eine Grundgesetzänderung ausreichen, die im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit erfordert. Der CSU-Vorsitzende Waigel sagte bereits, ohne eine Änderung der Rechtswegegarantie gehe gar nichts.

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