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SPD gegen Verjährungsfrist für Stasi-Spitzel

Bei seiner Festrede anlässlich von zehn Jahren Mauerfall hat der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) am Dienstag eine Verjährungsfrist für Stasi-Spitzel im öffentlichen Dienst gefordert: Die Erkenntnisse der Gauck-Behörde müssten bei der Einstellung den „üblichen Verjährungsfristen unterworfen“ werden, so Diepgen. Bei der SPD stieß der Vorstoß auf großes Unverständnis, zumal sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky vergangene Woche noch für eine Überprüfung aller Abgeordneten auf eine Stasi-Mitarbeit ausgesprochen hatte. „Ich habe den Eindruck, dass Diepgens Vorschlag bei der Mehrheit der SPD Fraktion auf wenig Gegenliebe stößt“, erklärte SPD-Fraktionssprecher Peter Stadtmüller gestern. Das Thema sei gesellschaftspolitisch von so großer Bedeutung, dass es zwischen den Koalitionspartnern besprochen gehöre. Der Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, hält Diepgens Äußerung für „ziemlich interpretationsbedürftig“. Ihm sei völlig unklar, welche Personen gemeint seien und wie der Vorschlag in die Praxis umgesetzt werden solle, sagte Gutzeit. „Die Überprüfung des öffentlichen Dienstes auf eine Stasi-Mitarbeit hat 1992 begonnen, inzwischen sind wir so gut wie durch.“ Spitzeltätigkeiten, die vor 1976 durchgeführt wurden, hätten ohnehin keine Rolle mehr bei der Einstellung gespielt. Auch spätere Dienste für die Stasi seien keineswegs automatisch mit einer Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst sanktioniert worden. „Einer von fünfen, bei denen etwas vorlag, musste gehen“, schätzt Gutzeit. taz

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