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SPD für Straffreiheit bei Abtreibung

■ Arbeitskreis-Entwurf will Straffreiheit auch ohne Beratung/ Bayern würde gegen Fristenlösung klagen

Bonn (dpa/taz) — Frauen sollen bei Schwangerschaftsabbrüchen immer straffrei bleiben, auch wenn sie diese Entscheidung ohne vorherige Beratung getroffen haben: Dies sind die Vorstellungen des SPD-Arbeitskreises „Gleichstellung von Frau und Mann“. Ingrid Becker-Inglau, die dem Arbeitskreis vorsitzt, präsentierte gestern einen Entwurf für ein Schwangerenhilfegesetz. Die Meinungen in der Fraktion sind noch geteilt: Der Entwurf sei diskutiert, aber noch nicht beschlossen worden.

Die „politisch stark belasteten Strafvorschriften der Paragraphen 218/219“ müßten endlich überflüssig werden, forderte Frau Becker- Inglau. Schwerpunkte des Schwangerenhilfegesetzes sind Prävention, Sexualaufklärung und partnerschaftliche Sexualerziehung, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern; Angebote zur Beratung Schwangerer, der Anspruch auf einen Kindergartenplatz und für Alleinerziehende Anspruch auf eine Tagesbetreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr.

In der CDU und CSU gibt es weiterhin energischen Widerstand gegen ein liberaleres Recht und auch Bestrebungen nach einer Verschärfung der in den alten Bundesländern noch bestehenden strafrechtlichen Regelung. So will die bayerische Staatsregierung im Falle einer Fristenregelung vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Die Staatssekretärin im Münchner Sozialministerium, Barbara Stamm, sagte anläßlich der Gründung eines Landesverbandes der „Aktion Lebensrecht“, das Lebensrecht des ungeborenen Kindes sei ein „höherrangiges Rechtsgut“ als das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Strafandrohungen seien somit unverzichtbar.

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