SOZIALLEISTUNGEN FÜR ASYLBEWERBER IN BAYERN : „Taschengeld“ darf nicht gekürzt werden
BERLIN | Flüchtlingen in Bayern darf künftig nicht mehr ihr sogenanntes Taschengeld gekürzt oder ganz gestrichen werden. Das hat das bayerische Landessozialgericht (LSG) entschieden. „Wir freuen uns, dass das Landessozialgericht der langjährigen Praxis bayerischer Sozialämter ein abruptes Ende bereitet hat, Flüchtlingen über Jahre hinweg das soziokulturelle Existenzminimum zu kürzen oder ganz zu streichen“, sagte Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) müsse diesen Sanktionen jetzt einen Riegel vorschieben. (taz)