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■ SED-UnrechtEntschädigung ab ‘93?

Hildburghausen (dpa) — Die Leiterin des Landesamtes für Rehabilitierung und Wiedergutmachung in Thüringen, Michaela Ecker, rechnet damit, daß Opfer des SED-Unrechts ab 1993 für ihre Haftstrafen entschädigt werden. Ihr Amt habe nach Inkrafttreten des ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes am 4.November jetzt mit der Bearbeitung der Akten begonnen, sagte die Juristin am Freitag. Bei Bestätigung des Antrages erhalten zu Unrecht Verurteilte 550 Mark Entschädigung für jeden Monat verbüßter Haft.