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SED-Opfer warten auf Entschädigungsgesetz

■ Bis Ende Juni 8.000 Rehabilitationsanträge gestellt/ 1.677 sind mittlerweile bearbeitet

Berlin. Die Berliner Justiz hat das Gesetz zur Bereinigung von SED- Unrecht in der DDR angemahnt, um zahlreiche rehabilitierte Verurteilte endlich entschädigen zu können. Wie Justizsenatorin Jutta Limbach am Donnerstag erklärte, wurden bis Ende Juni von den fast 8.000 Anträgen auf Rehabilitierung und Kassation 1.677 erledigt. Allerdings erhielten die Antragsteller noch keinerlei Entschädigung, da das »SED- Unrechtsbereinigungsgesetz« noch nicht in Kraft sei.

Im Gesetzentwurf werde den zu Unrecht Verurteilten pro Monat erlittener Haft 300 Mark zugestanden, während in der Bundesrepublik 600 Mark für zu Unrecht erlittene Haftstrafen bezahlt würden. Außerdem laufe der Antragstermin auf Rehabilitierung und Kassation Mitte September aus, wenn das Gesetz nicht in Kraft trete, in dem die Frist auf Ende September 1994 verlängert werde, sagte Frau Limbach. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müsse mit einer neuen Flut von Anträgen gerechnet werden. Die Verabschiedung hänge noch an dem Streit, ob Bund oder Länder die Kosten tragen.

Den Angaben zufolge waren bis zum 30. Juni 1992 bei den drei Kammern des Landgerichts Berlin insgesamt 6.776 Anträge eingegangen, 5.914 auf Rehabilitation und 862 auf Kassation. Hinzu kommen laut Frau Limbach rund 1.000 Anträge bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht. Inzwischen seien 1.677 Anträge erledigt. Bei der Rehabilitierung werden Urteile der DDR-Justiz daraufhin geprüft, ob sie wegen einer Handlung erlassen worden sind, mit der lediglich verfassungsmäßige politische Grundrechte wahrgenommen wurden. So war ein Mann wegen staatsgefährdender Hetze zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, der Flugblätter verbreitet hatte. Das Landgericht hob nun das Urteil auf. AP