piwik no script img

■ SED-KriminalitätKritik an Verjährung

Berlin (AFP) – Als „unvertretbar“ hat der Leiter der Berliner Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungskriminalität, Kittlaus, den Beschluß der Justizminister kritisiert, bei SED-Unrecht die Verjährungsfrist für sogenannte Bagatelldelikte nicht zu verlängern. Straftaten mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren, wie Post- und Telefonüberwachung, können nach dem 3. Oktober dann nicht mehr verfolgt werden. Die Justizminister hatten sich in einem Kompromiß darauf verständigt, nur die fünfjährige Verjährungsfrist für schwerwiegendere Straftaten wie Körperverletzung auf acht Jahre zu verlängern.

Nur noch 430 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 430 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen