■ SED-Kriminalität: Kritik an Verjährung
Berlin (AFP) – Als „unvertretbar“ hat der Leiter der Berliner Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungskriminalität, Kittlaus, den Beschluß der Justizminister kritisiert, bei SED-Unrecht die Verjährungsfrist für sogenannte Bagatelldelikte nicht zu verlängern. Straftaten mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren, wie Post- und Telefonüberwachung, können nach dem 3. Oktober dann nicht mehr verfolgt werden. Die Justizminister hatten sich in einem Kompromiß darauf verständigt, nur die fünfjährige Verjährungsfrist für schwerwiegendere Straftaten wie Körperverletzung auf acht Jahre zu verlängern.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen