■ SCHMERZENSGELD: Polizei muß zahlen
Berlin. Für eine durch einen Polizeibeamten zugefügte Verletzung muß das Land Berlin an eine Frau 15.000 Mark Schmerzensgeld und 5.000 Mark Schadensersatz zahlen. Sie soll 1987 von dem Polizisten am Rande einer Demo von hinten gepackt und durch die Luft geschleudert worden sein und erlitt einen Bein- und einen Armbruch. (Az.: 13 O 266/89)
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