■ S-BAHN: Lärm zumutbar
Berlin. Hausbesitzer müssen die Wiederherstellung einer alten S-Bahn- Strecke im Süden Berlins hinnehmen, auch wenn die Entfernung von den Häusern zum Bahngelände nur zwischen drei und neun Metern beträgt, so das Oberverwaltungsgericht. Die Inbetriebnahme der S-Bahn-Strecke zwischen dem Bahnhof Lichtenrade und der südlichen Stadtgrenze in Richtung Mahlow sei auch dann nicht als Neubau anzusehen, wenn die gesamte Anlage vollständig überholt werde. Der S-Bahn-Verkehr wurde nach dem Mauerbau eingestellt.
OST-BERLIN
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