piwik no script img

RusslandKreml muss Nawalny entschädigen

Alexej Nawalny Foto: reuters

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verurteilung des prominenten Kreml­kritikers Alexej Nawalny zu fünf Jahren Lagerhaft als „willkürlich“ gerügt. Es sei zu „befürchten“, dass dieses Urteil von 2013 „politischer Natur“ war, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Dies gelte auchfür die Verurteilung von Nawalnys Mitangeklagtem Piotr Ofizerow. Moskau wurde vom Gerichtshof angewiesen, Nawalny und Ofizerow jeweils 8.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. (afp)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen