■ Rundfunkgebühren: So entstehen sie
Seit 1992 zahlen alle, die erst anmelden und dann einschalten, 23,80 Mark pro Monat. (In den neuen Ländern erst seit Jahresbeginn.) Grundlage ist ein Staatsvertrag aller Bundesländer, der von den Ministerpräsidenten beschlossen und von den Parlamenten abgesegnet wird. Dennoch dürfen die Politiker, so hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, diese Freiheit nicht zu „Zwecken der Medienpolitik“ mißbrauchen. Vorgeschlagen wird der Gebührensatz vielmehr von einer unabhängigen Kommission namens KEF. Ihr gehören Sachverständige, z.B. aus Landesrechnungshöfen und Rundfunktechnik an. Von ihrem Votum dürfen die Regierungen nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Gebühr nicht „sozialverträglich“ ist.
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