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Rumänisches Wahlgesetz

Bukarest (dpa) - Das rumänische Übergangsparlament hat am Mittwoch, ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Danach sollen in Rumänien erstmals freie, gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlen stattfinden. Das Parlament wird aus zwei Kammern bestehen, dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Der künftige Staatspräsident darf keiner politischen Partei angehören. Außerdem schreibt das Gesetz vor, daß die Finanzierung von Wahlkämpfen aus dem Ausland von den Parteien öffentlich bekanntgegeben werden muß. Präsident Iliescu kündigte an, daß die Wahlkampagne 60 Tage vor dem Wahltermin (20. Mai) beginnen werde.

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