: Rügen-Hagel
Bonn (dpa) – Der Beschwerdeausschuß des Deutschen Presserates hat am Mittwoch auf seiner Sitzung in Bonn Rügen gegen die Pforzheimer Zeitung sowie gegen Bild (Berlin) ausgesprochen. Die Pforzheimer Zeitung hatte durch die Veröffentlichung eines anonymen Flugblatts im Zusammenhang mit Asylbewerbern nach Ansicht des Presserats gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Die Bild-Zeitung wurde wegen eines Berichts über ein laufendes Strafverfahren kritisiert, der eine unzulässige Vorverurteilung darstelle. Bei mehreren Mißbilligungen – ohne Namensnennung – ging es unter anderem um ein Ermittlungsverfahren gegen einen Geistlichen, dem sexuelle Mißhandlung von Mädchen vorgeworfen wird. Auch hier sei eine unzulässige Vorverurteilung erfolgt. Die Veröffentlichung von Listen hauptamtlicher Ex-Stasi-Mitarbeiter in einer Tageszeitung wurde als unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte mißbilligt. Der Presserat warnte auch vor einer „Irreführung“ der Leser durch elektronische Bildbearbeitung.
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