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■ King KongRüge für Sat.1

Ludwigshafen (epd) – Dem Sender Sat.1 wird in den nächsten Tagen eine förmliche Beanstandung wegen der Ausstrahlung eines King-Kong-Films am frühen Sonntag nachmittag zugestellt. Dies erklärte Peter Behrens, Sprecher der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR). Zuvor hatte die LPR-Versammlung einen entsprechenden Beschluß gefaßt. Sat.1 hatte den japanischen Spielfilm „King Kong – Frankensteins Sohn“ aus dem Jahr 1969 an einem Sonntag um 12.50 Uhr ausgestrahlt. Wegen der Freigabe für Zuschauer ab zwölf Jahren sei zwar „unter rein formalen Gesichtspunkten“ eine Ausstrahlung im Nachmittagsprogramm möglich gewesen, erklärte die LPR. Bei einer Fernsehverwertung müßten die TV-Veranstalter aber die gegenüber dem Kino „völlig andere Zugangsmöglichkeit“ für Kinder beachten. Mehrere Szenen des King-Kong-Films waren nach Auffassung der LPR geeignet, „vor allem unter 12jährige Kinder zu beeinträchtigen“. Der Sender Sat.1 habe seine Programmverantwortung „in unzureichender Weise“ wahrgenommen und die Sendung am Sonntag nachmittag „unzulässig verbreitet“. Die Landeszentrale hat künftige Ausstrahlungen des Films „King-Kong – Frankensteins Sohn“ auf die Zeit nach 20 Uhr beschränkt.

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