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Rückzieher

■ Finanzsenator nimmt Erlaß zurück: Keine Einsicht in Steuerakten von Volkszählungsgegnern

Der Finanzsenator Rexrodt (FDP) hat gestern angeordnet, daß ab sofort bei der Zwangsvollstreckung gegen Boykotteure der Volkszählung vom letzten Jahr nicht mehr in deren Steuerakten eingesehen werden darf (die taz berichtete).

Der Erlaß vom 1.Juni, der von seiten der Alternativen Liste, der SPD und selbst von Rexrodts FDP-Parteifreunden heftig angegriffen worden war, werde „nicht weiter angewendet“, teilte Rexrodt gestern mit. In nur rund 40 von 37.000 Fällen sei der Erlaß praktiziert worden, erklärte der Senator. Einsicht in Steuerakten wird normalerweise nur bei schweren Verbrechen genommen. Der Datenschutzbeauftragte Berlins, Kerkau, hatte deshalb die „Unverhältnismäßigkeit“ des Erlasses von Senator Rexrodt kritisiert.

Am Donnerstag hatte der Finanzsenator zunächst angekündigt, den Erlaß „überprüfen“ zu wollen. Der SPD, die ihn kritisiert hatte, hatte Senator Rexrodt ein „merkwürdiges Verständnis über zwingendes öffentliches Interesse“ vorgeworfen.

Finanzsenator Rexrodt, der nun einen Rückzieher machte, argumentierte nach Bekanntwerden des Erlasses damit, das Einsichtnahme in Steuerakten durch Beamte ein „milderes Mittel“ sei als beispielsweise ein Wohnungsdurchsuchungsbeschluß für die Pfändung.

taz

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