■ Rot, Gelb, Grün: Bezahlung nach der Farbenlehre
Für medizinische Leistungen gibt es eine bestimmte Punktzahl. Seit dem dritten Quartal 1997 sind die zu verbrauchenden Punkte pro Patient begrenzt. Werden sie überschritten, bekommt der Arzt kein Geld mehr für seine Leistungen.
Daß das ganz schnell passieren kann, zeigt das Beispiel des Allergiepatienten Klaus L. (siehe Text). Die Ärztin Wirth bekommt von der Kasse pro Patient im Quartal je nach Kasse rund 35 Mark pauschal. Egal ob Klaus L. dafür einmal oder zehnmal in den drei Monaten in die Praxis kommt. Zusätzlich gibt es verschiedene Budgets – in den Ampelfarben Grün, Gelb und Rot. Bei der Behandlung von Klaus L. konnte die Ärztin lediglich aus dem grünen Budget für Basisleistungen schöpfen: Das sind Gespräche, Hausbesuche, aber auch ambulante Operationen. Bei Hautärzten ist das die normale Aknebehandlung, Bestrahlung oder die Entfernung von Melanomen. Wirth hat L. am ganzen Körper nach Quaddeln abgesucht. Dafür kann sie bei der L.s Krankenkasse AOK die Leistungsziffer 1 abrechnen. Das macht 195 Punkte. Außerdem kann sie noch die Ernährungsberatung als besondere Gesprächsleistung ankreuzen. 300 Punkte werden dafür verbraucht. Macht zusammen 495 Punkte. Pro Quartal und pro Patient bekommt die Dermatologin aber nur 366 Punkte aus dem grünen Bereich. Sie hat also nach diesem einem Klientenbesuch bereits mit 119 Punkten das Quartalsbudget überschritten, wofür es kein Geld gibt. Jeder Punkt wird momentan von den Primärkassen mit 6,438 Pfennig bezahlt, die Ersatzkassen zahlen 9,044 Pfennig pro Punkt. Im Falle L. sind das bei 366 Punkten 23,79 Mark.
Für einen Allergietest hätte die Ärztin Punkte aus dem gelben Bereich abrechnen können, dem sogenannten Zusatzbuget. Aus dem roten Bereich hätte sie Blutuntersuchungen im Labor angeordnet. nau
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