■ Rosi Rolands Bremer Geschichten: Würde den Konsens belasten
Wenn einer ein teures Gutachten bestellt, dann will er kompetenten Sachverstand zu Rate ziehen, so jedenfalls denkt der schlichte Bremer. Als im Frühjahr 1998 die Wiesbadener Köllmann-Gruppe ihr KPMG-Gutachten vorlegte, das den Konzepten für Space- und Ocean-Park volle Plausibilität bescheinigte, da ließ der Bremer Senat dies durch eigene Gutachter überprüfen. Wirtschaftssenator Hattig zog daraus den Schluß: Der Space Park als Freizeit-Angebot kann nur mit dem Risiko dauerhafter staatlicher Zuschüsse betrieben werden.
Der touristische Bereich des Space Parks ist nun preiswerter geplant, Köllmann wird ein Einkaufszentrum zur Mischfinanzierung ihrer Investition angeboten. Wieder hat die KMPG dem neuen Konzept „Plausibilität“ bescheinigt, und die Gutachter des Senats haben kritische Anmerkungen gemacht. Wie geht diesmal der Wirtschaftssenator mit diesen Einwänden um?
„Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmenskonzeptes wird u.a. wesentlich durch die Höhe der GRW-Förderung beeinflußt“, haben die KPMG-Gutachter festgestellt. 77 Millionen Mark staatlicher Zuschüsse stehen im Finanzierungsplan. Auf diese Summe gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Was ist, wenn die Gelder nicht fließen? Die Gutachter des Senats haben dem Senat vorgeschlagen, zu fordern, daß diese Summe dann von Köllmann finanziert wird. Kommentar des Senats: „Läßt sich nicht durchsetzen“.
Gravierender noch ist die Forderung der Senatsgutachter, die Haftung Köllmanns für den Fall zu vereinbaren, daß das Space Park-Projekt scheitert aus Gründen, die in der Sphäre der privaten Interessenten liegen. Am 3. November hat der Köllmann-Gutachter (KPMG) das druckfrische Senats-Gutachten bekommen und noch an demselben Tag (Fax-Kennung 17.33 Uhr) die gewünschte Stellungnahme dazu nach Bremen zurückgeschickt: Die Forderung würde „den bestehenden Konsens bei den Verhandlungen zwischen Bremen und Köllmann belasten“.
Der höfliche Hinweis wäre nicht nötig gewesen: In vorauseilendem Gerhorsam hatte der Senat am Tag zuvor in seinen Beschlußvorschlag geschrieben: Eine „Schadensersatzpflicht Köllmanns (ist) so nicht durchsetzungsfähig“. Nur eines verwundert bei diesem Vorgang: Wenn der Senat über die Durchsetzung solcher Forderungen nicht einmal verhandeln will, warum gibt er teures Geld für eigene Gutachter aus? Wundert sich
Rosi Roland
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