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Romika unterliegt Arbeiter

Trier (taz) — Der Versuch des Trierer Schuhherstellers Romika, einen kritischen Arbeiter durch hohe Schadensersatzforderungen mundtot zu machen, ist gescheitert. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel verwarf jetzt letztinstanzlich die Schadensersatzansprüche des wegen des Verdachts der illegalen Beseitigung von hochgiftigen Produktionsrückständen in die Schlagzeilen und ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft geratenen Unternehmens. Der Arbeiter hatte 1989 berichtet, das Unternehmen kippe seine giftigen Chemikalien — vermixt unter harmlosen Abfällen — auf Hausmülldeponien ab. Er selber habe Giftfässer unter Pappabfällen verstecken müssen, so der Arbeiter, dem das Unternehmen daraufhin fristlos gekündigt hatte. Eine Entscheidung in der Klage gegen die Kündigung steht noch aus. Der Versuch von Firmenchef Björn Lemm, am Fall dieses Arbeiters und seinen Enthüllungen „ein Exempel gegen alle, die Mißstände im Betrieb öffentlich machen, zu statuieren, indem man ihnen die ökonomische Basis nimmt“, wie ein Gewerkschafer formulierte, ist jetzt gescheitert. Den Arbeiter hatte der Unternehmer für nie bezifferte angebliche Umsatzrückgänge und eine Imageschädigung haftbar machen wollen. Az: 8 AZR 278/90 T. Krumenacker

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