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Rollback gegen Lesben und Schwule

■ Strafrechtsreform in Rußland soll die Verfolgung von Schwulen verschärfen

Berlin (taz) — Im gegenwärtig noch gültigen Strafrecht Rußlands gilt „männlicher Beischlaf“, sprich Analverkehr, nach wie vor als Verbrechen, das mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Der entsprechende Paragraph 121, Abs. 1 wurde seit seiner Einführung 1934 gegen schätzungsweise 40.000 Menschen angewendet. Neben dem schwer zu beweisenden Delikt des „Beischlafes“ findet sich im Paragraphendschungel eine Vielzahl anderer Vergehen, derer Homosexuelle gezielt angeklagt werden können und immer noch werden.

Gegenwärtig diskutiert das russische Parlament über die Einführung eines neuen Strafgesetzbuches. In dessen Rohfassung ist der Paragraph 121 nicht mehr enthalten. Rechte Freude darüber mag aber weder bei den Schwulen noch den Lesben aufkommen. Der Gesetzentwurf unterscheidet nach wie vor zwischen homo- und heterosexuellen „Vergehen“ gegen die „geschlechtliche Unantastbarkeit des Menschen“. Der neu eingeführte Paragraph 132 stellt „männlichen Beischlaf, Lesbianismus bzw. die Befriedigung des Geschlechtstriebes in anderer pervertierter Form“ unter Strafe, „sofern diese unter Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt oder Ausnutzung des hilflosen Zustandes der bzw. des Leidtragenden vollzogen werden“. Der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Sollte dieser Paragraph in der jetzigen Fassung angenommen werden, würden damit zum erstenmal in Rußland auch lesbische Beziehungen kriminalisiert. Paragraph 133 sieht außerdem Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren für „sexuelle Beziehungen in pervertierter Form mit Minderjährigen vor“. Das sogenannte Schutzalter soll für heterosexuelle Handlungen 14, für homosexuelle 16 Jahre betragen. An anderer Stelle wird die „wissentliche Gefährdung einer Person, sich mit Aids zu infizieren“, als kriminelles Delikt definiert.

Die russischen Lesben und Schwulen wehren sich gegen ihre „Pervertierung“ und verlangen die uneingeschränkte Gleichstellung vor dem Gesetz. Mit dieser Forderung wandten sich Mitte Februar auf Initiative des St. Petersburger „Tschaikowski-Fonds“ mehrere Organisationen an den Obersten Sowjet Rußlands. Eine Antwort haben sie nie erhalten. Ende März traten einige Moskauer und St. Petersburger Lesben und Schwule in einen dreitägigen Hungerstreik. Auch in London sind Protestdemonstrationen vor der russischen Botschaft geplant. Andreas Strohfeldt

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