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Rössner und Goder nicht haftunfähig

Berlin (taz) - Die Haftbedingungen des im bayerischen Straubing einsitzenden RAF-Gefangenen Bernd Rössner werden voraussichtlich in den nächsten Wochen wesentlich verändert. Fraglich ist, ob der Gefangene, der nach vierzehn Jahren Haft physisch und psychisch krank ist, weiter im Straubinger Knast inhaftiert bleibt oder verlegt werden muß.

Der Sprecher der Münchner Justizministerin Berghofer -Weichner, Bernhard Glocker, erklärte auf Anfrage, ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten über den Zustand Rössners beinhalte „verschiedene Vorschläge für Behandlungsmöglichkeiten“ des Gefangenen. Eine „generelle Haftunfähigkeit“ Rössners werde in dem Gutachten jedoch verneint.

Rössner gehört - neben Angelika Goder, Claudia Wannersdorfer und Günter Sonnenberg - zu den vier kranken Gefangenen, deren Freilassung mit dem in der vergangenen Woche abgebrochenen Hungerstreik erreicht werden sollte. Die Staatsanwaltschaft beim Berliner Kammergericht hält auch die in Berlin-Plötzensee inhaftierte Angelika Goder - trotz einer schweren Athrose des Hüftgelenks - für grundsätzlich haftfähig. Ein Gutachten kommt allerdings zu dem Ergebnis, daß eine Operation dringend geboten ist.

gero Siehe auch Kommentar auf Seite 8

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