: Roeder-Einladung für Oberst ohne Folgen
Bonn (AP) – Die Einladung des Rechtsterroristen Manfred Roeder für einen Vortrag an die Bundeswehr-Führungsakademie in Hamburg im Jahr 1995 hat für den dafür verantwortlichen Oberst keine disziplinarischen Folgen. Das Truppendienstgericht Nord sprach den früheren Leiter des Akademiestabes Norbert Schwarzer von dem Vorwurf frei, er habe wissen können und müssen, wer der von ihm Eingeladene gewesen sei. Allerdings stellte das Gericht ein Dienstvergehen des Offiziers fest: Nachdem ihm bekannt geworden sei, dass Roeder als einer der exponierten Rechtsextremisten einzustufen sei, habe er seine Vorgesetzten davon nicht unterrichtet.
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