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Richtigstellung

In dem Text „Bauhausdirektor besiegt Schlossherrn“ (taz, 1. 10. 09) haben wir geschrieben, dass der Architekt Philipp Oswalt gegen den Förderverein für das Stadtschloss wegen diverser Aussagen auf Widerruf und Unterlassung geklagt hatte – und nun Recht bekommen habe. Tatsächlich hatte Oswalt ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung angestrengt und eine Klage auf Widerruf. In beiden Verfahren sind Teile seiner Anträge zurückgewiesen worden. Der Förderverein hatte seinerseits Oswalt verklagt, sechs Äußerungen nicht zu wiederholen und diese zu widerrufen. Diese Klage ist vollständig abgewiesen worden.

Die Redaktion