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Richterkritik an Bundesfinanzhof

Ludwigshafen (taz) - Die kürzlich gegründete „Neue Richtervereinigung“ hat sich gegen die Praxis des Bundesfinanzhofs (BFH) im Zusammenhang mit der illegalen Parteifinanzierung gewandt. Der hatte kürzlich im Falle eines Heidenheimer Unternehmers diesen von persönlicher Schuld freigesprochen. Weil die Finanzämter den zur illegalen Spendenwäsche dienenden Berufsverband unbeanstandet gelassen hatten, hätte das Unternehmen davon ausgehen könne, daß alles seine Ordnung habe. Zudem seien die Steuervorschriften derart kompliziert, daß man an die Unternehmer keine strengen Anforderungen stellen könne. In zwei Briefen an die baden– württembergischen Minister der Justiz und der Finanzen spricht der Vorsitzende der „Neuen Richtervereinigung“, Klaus Beer, Richter am Oberlandesgericht, von „durchsichtigen Entschuldigungsgründen“ des Bundesfinanzhofes. Beer schreibt weiter, daß man sich vom Justizminister und den Statsanwälten erhoffe, daß sie sich nicht von der „Strafverfolgung steuerunehrlicher Spender durch den leichtfertigen Vorbescheid des Bundesfinanzhofes abhalten lassen“. XZ

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