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Richter gegen U-Haft

Das Amtsgericht Hamburg hat gestern den Haftbefehl gegen einen 41jährigen Angestellten aufgehoben, der vorgestern wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften festgenommen worden war. Der Haftrichter habe wegen der ausführlichen Medienberichterstattung den Haftgrund der Verdunklungsgefahr nicht mehr gesehen, hieß es in einer Mitteilung der Gerichtspressestelle.

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