piwik no script img

Richter gegen 16a

Bonn (AFP) – Die von Koalition und SPD geplante Neuregelung des Asylrechts im Grundgesetz (Artikel 16a) ist nach Ansicht von Richtern und Staatsanwälten in der ÖTV verfassungswidrig. Nach ganz überwiegender Auffassung in Fachliteratur und Rechtsprechung sei der materielle Kerngehalt der Asylrechtsgarantie in Artikel 16 einer Verfassungsänderung entzogen, sagte Hans Alexy, Sprecher der ÖTV-Richter und Staatsanwälte gestern in Bonn. Das Konzept sogenannter sicherer Drittstaaten bewirke, daß alle auf dem Landweg oder per Flugzeug mit Zwischenstopp nach Deutschland kommenden Asylbewerber von diesem Grundrecht ausgeschlossen blieben. Dies kollidiere mit dem Kerngehalt der Asylrechtsgarantie.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen