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■ BGH-UrteilRichter freigesprochen

Berlin (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen ehemaligen Richter am Obersten Gericht der DDR vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Der Jurist hatte 1950 in Ost-Berlin an der Verurteilung von neun Mitgliedern der Religionsgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ wegen sogenannter Boykotthetze mitgewirkt. Die Bundesrichter verneinten bei dem Richter einen Rechtsbeugungsvorsatz, weil er sich in der Beratung für niedrigere Strafen ausgeprochen hatte.

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